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   BVerwG, 22.03.2000 - 6 B 93.99   

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https://dejure.org/2000,15282
BVerwG, 22.03.2000 - 6 B 93.99 (https://dejure.org/2000,15282)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 6 B 93.99 (https://dejure.org/2000,15282)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 6 B 93.99 (https://dejure.org/2000,15282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde mit den Zulassungsgründen des Verfahrensmangel und der Divergenzrüge - Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes und der Aufklärungspflicht und des rechtlichen Gehörs - Verpflichtung des Tatsachengerichtes zur freien Überzeugungsbildung auf Grund ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2000 - 6 B 93.99
    Die Rüge einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 84, 34 ff. ist ebenfalls unzulässig, weil sie den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügt.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2000 - 6 B 93.99
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts usw. aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung (hier: des Bundesverfassungsgerichts) tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = DÖV 1998, 117 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2000 - 6 B 93.99
    Das in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthaltene Gebot freier Überzeugungsbildung aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens verpflichtet das Tatsachengericht dazu, sich zunächst die geeigneten Grundlagen zu verschaffen, die eine solche Überzeugungsbildung erst ermöglichen (vgl. Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - Buchholz 406.11 § 19 BauGB Nr. 50 S. 3).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 8 C 20.96

    Tauglichkeitsstreit - Verpflichtungsklage auf Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2000 - 6 B 93.99
    Der genannten Pflicht wird nur dann genügt, wenn das Vorbringen der Beteiligten und der entscheidungserhebliche Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt werden (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261 und vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274).
  • BVerwG, 09.01.1998 - 7 B 326.97

    Überzeugungsgrundsatz; rechtliches Gehör; ausreisebedingter Zwangsverkauf;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2000 - 6 B 93.99
    Das bedeutet mit anderen Worten, daß der aktenkundige Sachverhalt zutreffend erfaßt werden muß und wesentlicher Akteninhalt nicht unberücksichtigt bleiben darf (Beschluß vom 9. Januar 1998 - BVerwG 7 B 326.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 52).
  • BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94

    Gebot freier Beweiswürdigung - Überzeugungsbildung des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2000 - 6 B 93.99
    Der genannten Pflicht wird nur dann genügt, wenn das Vorbringen der Beteiligten und der entscheidungserhebliche Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt werden (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261 und vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274).
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